Kompetenzen
Als Spezialisten an der Schnittstelle Recht-Technik-Wirtschaft verstehen wir uns nicht nur als Dienstleister, sondern, wenn gewünscht, auch als Impulsgeber und konstruktive Gestalter von rechtlichen Verhältnissen sowie technischen und wirtschaftlichen Prozessen.
Durch die ausgezeichneten technischen Qualifikationen unserer Partner und Mitarbeiter können wir Sie auch bei technisch anspruchsvollen Erfindungen auf höchstem Niveau beraten. Jeder unserer Mitarbeiter ist selbstverständlich mit den Besonderheiten des Patentrechts in seinem Fachgebiet bestens vertraut.
Die folgenden technischen Fachgebiete bilden unsere Schwerpunkte:
Erfindungen auf dem Gebiet der Chemie oder Pharmazie bestehen vielfach in einem Zusammenwirken verschiedener Komponenten, die zu einer unerwarteten Wirkung führen. Weiterhin können sich diese Erfindungen auch auf neue Substanzen oder Verfahren beziehen, die jedoch vielfach als Variationen von Bekanntem anzusehen sind. Hierbei ist jeweils die Abstraktion der einzelnen Komponenten oder der Variationen unter Berücksichtigung des bekannten Wissens von entscheidender Bedeutung. Diese Abstraktion stellt eine Herausforderung dar, die wir gerne für Sie übernehmen.
Die meisten nicht chemischen, technischen Erfindungen basieren auf physikalischen Vorgängen und Erkenntnissen. Von einfach erscheinenden elektrischen Bauteilen und Konstruktionsprinzipien bis hin zu aufwendigen Beschleunigerstrukturen und Kraftwerktechnik setzen wir für Sie unsere physikalischen Kenntnisse ein, um Ihre Neuentwicklungen nachzuvollziehen und in die juristische Sprache eines technischen Schutzrechts zu übersetzen. Auch komplexe physikalische Patentanmeldungen arbeiten wir professionell für Sie aus.
Bei mechanischen Konstruktionen liegt der Kern einer Erfindung häufig in der Auswahl und Anordnung funktionaler Elemente. Um einen möglichst großen Schutzumfang einer Patentanmeldung zu erreichen, ist eine Beschreibung der Konstruktion entscheidend, die alle möglichen Lösungen umfasst, ohne dabei zu allgemein zu werden. Die technische Vorstellungskraft für detaillierte Beschreibungen von Ausführungsformen, der Blick für mögliche Umgehungen und die Weitsicht für die Einbeziehung des kommenden technischen Fortschritts gehören zu unserer täglichen Arbeit.
Bei Erfindungen aus der Elektrotechnik ist häufig das Zusammenwirken einer Vielzahl von Komponenten der Kern der Erfindung. Hier ist es wichtig, durch geeignete Formulierung von Verfahren und Vorrichtungen einen umfassenden Schutz bereitzustellen. Um auch gegen Anbieter von Subsystemen vorgehen zu können und um Umgehungslösungen vom Markt fernzuhalten, erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie, Ihre Entwicklungen bestmöglich und vollumfänglich unter dem Umfang Ihrer Schutzrechte abzusichern.
Die besondere Herausforderung bei Softwarepatenten ist die Überwindung der Hürde der technischen Anwendbarkeit einer Erfindung. Anders als im US-Patentrecht werden in Deutschland und Europa keine Patente auf Geschäftsmodelle und computerimplementierte Verfahren erteilt.
Steuerungen und Telekommunikation einschließlich vieler Internet-Anwendungen tragen jedoch klar zum technischen Fortschritt bei, so dass sich eine Grauzone ergibt, in der beispielsweise Simulationsprogramme angesiedelt sind. In diesem gesamten Bereich besitzen wir umfassende fachliche und rechtliche Kenntnisse.
Zudem unterstützen wir Sie dabei, Ihre graphischen Benutzeroberflächen mit flankierenden Geschmacksmustern zu schützen.
Der Gewerbliche Rechtsschutz bietet ein breites Spektrum an Schutzrechten, mit denen der Anmelder seine erschaffenen geistigen Werte schützen kann. Die eingetragenen Schutzrechte werden durch nicht eingetragene Schutzrechte ergänzt, die beispielsweise durch Geschäftstätigkeit entstehen können.
Als Experten im gewerblichen Rechtsschutz umfasst unser Tätigkeitsbereich die Erlangung und Durchsetzung von
Weiterhin beraten und unterstützen wir Sie bei
Informationen zu Kosten und Festpreisen finden Sie untenstehend (Bitte hier klicken)
Patente
Patente bieten vielfältige Möglichkeiten, technische Ideen und Neuentwicklungen zu schützen, und somit geistiges Eigentum für Ihr Unternehmen zu schaffen.
Wir unterstützen Sie dabei in den Bereichen:
Wir beraten Sie - auf Ihr Unternehmen abgestimmt - beim Aufbau einer Patentstrategie und unternehmen alle rechtlichen Schritte, um diese in der Praxis umzusetzen. Dazu gehen wir mit Ihnen in die Diskussion über Möglichkeiten und Vorgehensweisen und unterstützen Sie, falls erforderlich, bei der Analyse der Patentportfolios Ihrer Wettbewerber. Wir führen für Sie Patentrecherchen und Analysen zur Ausübungsfreiheit, sogenannte „Freedom-to-operate-Analysen“, bezüglich Ihrer geplanten Produkte durch und entwickeln mit Ihnen, soweit dies erforderlich und machbar ist, auch Umgehungslösungen für bestehende Schutzrechte. Eine frühzeitige Zusammenarbeit ist dabei von Vorteil.
Nicht zuletzt arbeiten wir natürlich Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen für Sie aus. Diese können wir in Deutschland, Europa oder international für Sie anmelden und kümmern uns um die Erteilung in allen Ländern im Schriftwechsel mit den Patentämtern.
Es gibt einige Situationen, in denen eine Bewertung von Patenten von Bedeutung ist, beispielsweise bei dem Erstellen einer Bilanz eines Unternehmens, bei Fusionen und Ãœbernahmen von Unternehmen oder auch beim Verkauf von einzelnen Patenten beziehungsweise Gebrauchsmustern.
Wir verfügen über das Know-how zur Erstellung von Patentbewertungen und stellen Ihnen dieses gerne zur Verfügung.
Als Patentexperten stehen wir Ihnen bei Lizenzverhandlungen und der Ausarbeitung von Lizenzverträgen zur Seite. Durch unsere Erfahrungen mit den typischen Bedingungen und Fallstricken solcher Vereinbarungen erreichen wir für Sie geeignete Ergebnisse - sowohl bei der Vergabe von Lizenzen wie auch als Lizenznehmer.
Es ist vorteilhaft, über Aktivitäten von Wettbewerbern informiert zu sein - seien es Patentverletzungen oder die Anmeldung von ähnlichen oder identischen Schutzrechten. Bei Letzterem ist es hilfreich, die Anmeldungen von Mitbewerbern frühzeitig aufzufinden und zu analysieren, um die eigene Produktstrategie daran anzupassen, aber auch, um rechtzeitig nach einer Patenterteilung kostengünstig Einspruch einlegen zu können.
Zu Ihrer Entlastung können wir regelmäßig Ihre Geschäftsfelder hinsichtlich Patentanmeldungen von Wettbewerbern überwachen, aber auch in Zusammenarbeit mit Ihnen mögliche Verletzungen Ihrer Patente durch Dritte prüfen.
Wir übernehmen für Sie die gerichtliche Durchsetzung Ihres geistigen Eigentums. Dabei werden wir in Verletzungsfällen für Sie aktiv: Im Rahmen von Angriff oder Verteidigung, bei Abmahnungen oder Verletzungsklagen, mit Einsprüchen oder Nichtigkeitsklagen gegen angreifende Patente oder auch nur durch eine Abmahnung. Wenn es schnell gehen muss, beantragen wir für Sie eine einstweilige Verfügung.
Im Falle von Produktpiraterie oder Patentverletzungen organisieren wir Grenzbeschlagnahmen und Beschlagnahmen auf Messen und Ausstellungen in Zusammenarbeit mit Zoll und Polizei.
Das deutsche Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und einem bei ihm in Deutschland angestellten Erfinder. Dabei geht es hauptsächlich um das Recht an einer Erfindung, das heißt, die Erfindung zum Patent anzumelden und schließlich nutzen zu dürfen. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers fällt die Erfindung 4 Monate nach der Erfindungsmeldung dem Arbeitgeber zu. Andererseits entsteht nach dem Rechtsübergang seitens des Arbeitgebers eine Verpflichtung zur Vergütung des Arbeitnehmererfinders. Wir unterstützen Sie bei der Etablierung von Unternehmensprozessen, mit denen die gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden, was insbesondere nach einem erfolgreichen Produktlebenszyklus im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitnehmererfinder Rechtssicherheit bietet.
Verbunden mit einer Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung ist die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung einer Erfindervergütung, deren Berechnung nach den „Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst“ durchaus aufwendig ist. Auch dies können wir für Sie übernehmen.
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster werden ungeprüft eingetragen, sind also im Gegensatz zu Patenten leicht zu erlangen und bieten daher schnellen Schutz. Wenn eine Verletzung eines noch nicht erteilten Patents droht, kann die Anmeldung eines Gebrauchsmusters die Grundlage für kurzfristiges Vorgehen schaffen. Im Gebrauchsmusterschutz ist eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten gegenüber eigenen Vorveröffentlichungen vorgesehen, was es in manchen Fällen ermöglicht, noch nach einer Veröffentlichung einen Schutz zu bekommen, der mit Patenten nicht mehr möglich wäre. Mit Gebrauchsmustern können, anders als mit Patenten, keine Verfahren, sondern nur Produkte geschützt werden. Zudem haben Gebrauchsmuster eine kürzere Laufzeit von 10 Jahren.
Marken
Das Image ist eines der wertvollsten Güter Ihres Unternehmens. Dieses lässt sich in den Unternehmenskennzeichen auf Ihren Produkten kondensieren – Marken. Der Gesetzgeber hat mit dem Markenrecht einen Rechtsschutz vorgesehen, dessen Umfang von der Stärke der Marke abhängt. Wir beraten Sie eingehend und helfen Ihnen beim Aufbau und der Verteidigung Ihres deutschen und internationalen Markenportfolios. Dabei setzen wir auf ein langfristiges und strategisches Vorgehen. Wir können Sie auch bei der Stärkung Ihres Markenportfolios beraten.
Marken können nicht nur grafische Zeichen, Wörter oder Kunstwörter sein, sondern auch Slogans, dreidimensionale Gestaltungen, die Anordnung bestimmter Merkmale auf einem Produkt, bestimmte Tonfolgen oder Geräusche oder weitere typische Merkmale, die auf die Herkunft eines Produkts von einem bestimmten Unternehmen hinweisen.
Wir melden für Sie Marken an, bringen sie gegenüber den Ämtern und Gerichten zur Eintragung und verteidigen sie, wenn erforderlich, gegen Widersprüche und Löschungsanträge und -klagen.
Nach erfolgter Eintragung in das Markenregister bedarf es der Markenpflege. Diese umfasst auch das Vorgehen gegen jüngere ähnliche Marken, um der Verwässerung Ihrer Marke vorzubeugen. Auf Wunsch überwachen wir für Sie die Anmeldung ähnlicher Marken durch Dritte. Gegebenenfalls legen wir gegen solche jüngeren Marken einen Widerspruch ein, beantragen die Löschung oder erheben Löschungsklage. Soweit dies sinnvoll ist, können wir im Zuge dessen Koexistenzvereinbarungen für Sie ausarbeiten.
Nicht zuletzt gehört zur Markenpflege auch ein Benutzungsmanagement, um den Markenschutz zu erhalten.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Lizenzvergabe sowie beim Kauf und Verkauf von Markenrechten.
Verletzungen Ihrer Markenrechte begegnen wir angemessen mit Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Verletzungsklagen. In Fällen von Produktpiraterie stehen wir Ihnen für Grenzbeschlagnahme oder Beschlagnahme auf Messen und Ausstellungen mit Hilfe von Zoll und Polizei zur Verfügung.
Design (vormals Geschmacksmuster)
Das Design von Produkten ist insbesondere gegenüber Endkunden ein wesentliches Verkaufsargument. Zum Schutz solcher gestalterischen Leistungen steht das eingetragene Design zur Verfügung. Typischerweise – aber nicht erschöpfend – werden Haushaltsprodukte, Kleidung, Sportgeräte, Verpackungen, Muster auf Textilien oder auf anderen Gegenständen sowie Bildschirminhalte und Schriftarten mit eingetragenen Designs geschützt, also alle Dinge, bei denen das Design eine Rolle spielt.
Wir übernehmen für Sie die Anmeldung von deutschen, europäischen oder außereuropäischen Designs und vertreten Sie im Eintragungsverfahren gegenüber den deutschen und europäischen Ämtern.
Auch im Falle der Verletzung Ihrer Designs stehen wir Ihnen mit Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen, Grenzbeschlagnahme oder Beschlagnahme auf Messen und Ausstellungen sowie Verletzungsklagen zur Verfügung. Bei einem Angriff gegen Ihre Produkte entwickeln wir für Sie Abwehrstrategien und setzen diese für Sie um.
Recherche und Ãœberwachung
Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service zur Beurteilung einer Schutzrechtssituation, die vor und während der Entwicklung von verbesserten Produkten und Verfahren zweckmäßig ist. Hierzu führen Recherchen durch und werten diese aus.
Wir bieten Ihnen eine Überwachung von Marken und Patenten an, um frühzeitig mögliche Handlungsoptionen aufzeigen zu können und rechtzeitig gegen gegnerische Schutzrechte vorgehen zu können.
Außergerichtliche Einigung
Gerne unterstützen wir sich bei der Erzielung von außergerichtlichen Einigungen in Markenangelegenheiten, beispielsweise in Form von Abgrenzungsvereinbarungen und in Lizenzsachen zur Beendigung von Streitigkeiten bei technischen Schutzrechten.
Kosten
Gewerblicher Rechtsschutz ist trotz aller anfallenden Kosten zum Schutz technischer und kennzeichnungsrechtlicher Entwicklungen unerlässlich. Um für Ihre Mittel einen optimalen Nutzen zu erzielen, achten wir stets auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis unserer Arbeit.
Gerne kommen wir Ihnen mit maßgeschneiderten Angeboten entgegen und können aufgrund unserer Erfahrung Festpreise für die zur Erlangung, Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Schutzrechten jeweils notwendigen Verfahrensschritte anbieten. Bitte beachten Sie jedoch, dass große Unterschiede im Einzelfall bestehen, so dass wir Festpreise für Patent-, Geschmacksmuster-, Marken-, Design- und Lizenz-Angelegenheiten erst nach einem Studium der Unterlagen fixieren können.
Weitere Informationen finden Sie insbesondere unter
Die Kosten für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung und das Erteilungsverfahren fallen schrittweise an, so dass Sie die vollständige Kostenkontrolle behalten. Unser Aufwand für die Ausarbeitung sind insbesondere von Ihren Vorarbeiten und Ihren Erklärungen zur Erfindung und deren Komplexität abhängig. Zum Zeitpunkt der Einreichung können wir nur in Ausnahmefällen den Aufwand abschätzen, der mit dem Erteilungsverfahren verbunden ist. Daher können wir lediglich nach Erhalt eines Prüfbescheids einen Preis für die Kommentierung und Beantwortung desselben mitteilen.
Die Kosten für eine Markenanmeldung und das Erteilungsverfahren sind unter anderem vom Umfang des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses abhängig. Nach Übermittlung der notwendigen Informationen erstellen wir Ihnen gerne ein Festpreisangebot.
Die Kosten für eine Designanmeldung ergeben sich im Wesentlichen aus der Erstellung der notwendigen Figuren oder Abbildungen. Falls wir einreichungsfähige Darstellungen erhalten, können die Kosten signifikant reduziert werden. Gerne lassen wir Ihnen ein Festpreisangebot nach Erhalt der notwendigen Angaben zukommen.